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Unser Hinweisgebersystem (auch: Whistleblowersystem) ist für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße von Mitarbeitenden und anderen Akteuren, die in einer Geschäftsbeziehung zu home24 stehen, vorgesehen. Auch Business-Partner, Kund:innen oder sonstige Dritte können Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten über die verschiedenen Kanäle des Hinweisgebersystems melden. Hierzu gehören unter anderem auch Verstöße im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Interne Meldestellen
Online: Whistleblower-Fragebogen
E-Mail-Adresse: whistleblower@home24.de
Telefon: +49 30 201634-779
Externe Meldestellen
Alternativ kann potenzielles Fehlverhalten auch bei den externen Meldestellen der deutschen Bundesbehörden gemeldet werden:
• beim Bundesamt für Justiz,
• beim Bundeskartellamt,
• bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
In den Fällen, bei denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann, empfehlen wir, die Meldung an eine der oben genannten internen Meldestellen zu bevorzugen.
Unser Hinweisgebersystem zielt vor allem darauf ab, mögliche Vorfälle zu den folgenden Themen zu melden:
• Korruption, Bestechung, Erpressung
• Betrug, Untreue, Unterschlagung, Diebstahl
• Unfairer Wettbewerb, Kartellrechtsverstoß
• Datenschutzverstoß
• Verstöße gegen Sozialstandards/Arbeitsgesetze
• Verstöße gegen Menschen- oder Umweltrechte
• Sonstige Verstöße gegen interne Richtlinien oder geltendes Recht
Damit dein Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn deine Hinweismeldung die fünf W-Fragen berücksichtigt: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Bitte achte als hinweisgebende Person darauf, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn die hinweisgebende Person für weitere Fragen zur Verfügung steht. Die Anonymität wird bei home24 entsprechend gewahrt. Hinweisgebende Personen genießen in jedem Fall einen besonderen Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), und es besteht keinerlei Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen. Wir setzen uns aktiv für die Vertraulichkeit und Sicherheit unserer Hinweisgeber ein, um eine offene und transparente Kommunikation zu fördern.